Mediation

Auszug aus dem Mediationsgesetz:

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.



Stellvertreter-Mediation

Stellvertreter-Mediation dient dazu, unbewältigte Konflikte alleine und unabhängig von der anderen Konfliktpartei zu klären und zu lösen. Sie ist eine systemische Konfliktlösungsmethode, die sehr wirksam ist und neuen Handlungsspielraum für kreative Lösungen und Miteinander schafft.

(Isabel Kresse)









 
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